Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,
hier finden Sie die ab dem 15.10.2020 gültige Corona-Verordnung für Schulen.
Die Änderung sind dort gelb markiert, z.B. muss nun mindestens alle 20 Minuten für mindestens 3 Minuten gelüftet werden. Das haben wir in der letzten Zeit schon entsprechend beachtet. Bitte achten Sie unbedingt darauf warme Kleidung mitzugeben!
Die Landesregierung hat die Pandemiestufe 3 ausgerufen, da die landesweite 7-Tage-Inzidenz die Zahl von 35 Neuinfektionen nach Feststellung des Landesgesundheitsamtes überschreitet hat.
Folgende Regelungen während der Pandemiestufe 3:
- Auch in den Unterrichtsräumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Für den Sport- und Musikunterricht gelten Sonderregelungen: Im
fachpraktischen Sportunterricht und in Musik (Gesang, Bläser) gilt die
Maskenpflicht jedoch nicht (siehe auch §2, Absatz3). - Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind untersagt.
Diese Neuregelungen ergänzen unsere bislang an der GHR geltenden
Hygienehinweise und Corona- Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist es
wichtig, dass Ihre Kinder mindestens noch eine Mund-Nasen-Maske als
Reserve im Schulranzen hat.