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Entschuldigen im Krankheitsfall / im Falle einer Beurlaubung
  • Wenn du krank bist, müssen deine Eltern bis zum zweiten Tag telefonisch oder schriftlich der Schule Bescheid geben.
  • Nach dem Anruf muss spätestens am dritten Schultag eine schriftliche Entschuldigung mit Grund und Dauer der Abwesenheit beim Klassenlehrer ankommen.
  • Bei ansteckenden Krankheiten in deiner Familie muss die Schule sofort informiert werden.
  • Selbstverständlich gelten die Regelungen der Schulbesuchsverordnung.
  • Gibt es einen wichtigen Grund für eine Beurlaubung vom Unterricht, müssen deine Eltern rechtzeitig einen schriftlichen Antrag einreichen und von der Schulleitung genehmigen lassen.
 
Fehlende oder verspätete Entschuldigung

Für den verspäteten Eingang von Entschuldigungen gilt: „… versäumt ein Schüler unentschuldigt eine schriftliche Arbeit, wird die Note ‚ungenügend‘ erteilt.“ § 8

(4). Notenbildungsverordnung. Außerdem können unentschuldigte Fehlzeiten im Zeugnis eingetragen werden.