Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir werden bis zum Montag planen, wie die unterrichtsfreie Zeit in den nächsten Wochen verlaufen wird. Alle Klassen werden Wochenarbeitspläne erhalten, die sie zu Hause erarbeiten sollen. Wir sind bemüht auch interaktive Angebote im Internet bereitzustellen.
Wir bitten auch um Beachtung der folgender Informationen: in den letzten Tagen veröffentlichte das Kultusministerium weitere Informationsschreiben zum Coronavirus. Die folgenden Links verweisen jeweils darauf.
Schreiben des Kultusministeriums:
- Schreiben der Kultusministerin Frau Eisenmann vom 13. März 2020:
Landesweite Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. - Schreiben des Kultusministeriums vom 14. März 2020:
Hinweise zum Schulbetrieb am Montag, den 16. März 2020, und zur unterrichtsfreien Zeit. - FAQ zur Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
Einrichtung einer Notfallbetreuung
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Sollten Sie diese Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte am Montag, den 16.03.2020 telefonisch im Sekretariat im Zeitraum von 07:45 bis spätestens 12:00 Uhr.
Eine Aufnahme in die Notfallbetreuung (Klassenstufen 5/6) ist nur unter Angabe der beruflichen Tätigkeit und des Arbeitgebers möglich.